DIE SEITE MIT DEN BAUERNREGELN 2017





Das BMUB betreibt eine   - wohl auch aufgrund der doch beträchtlichen finanziellen Eingangsinvestition sicher gebotene -   Fortsetzung des Dialoges um die „Bauernregeln”. Das ist sehr gut. Der Dialogprozess ist inzwischen abgeschlossen und dokumentiert. Die gesammelten Beiträge werden lt. BMUB in die Erarbeitung der Positionen des BMUB zur zukünftigen Ausgestaltung der Landwirtschaftspolitik einfließen. Die Ergebnisse werden außerdem der interdisziplinär besetzten „Kommission Landwirtschaft” beim Umweltbundesamt (UBA) zur Verfügung gestellt. Substantiell wertschöpfende Ergebnisse in Sachen Öffentlichkeitsarbeit, um die es ja in der „Bauernregeln-Aktion” des BUMB eigentklich ging, sind jedoch aus Sicht des Uz. noch nicht feststellbar (Stand 12/2017).

Der Uz. hat seinerseits an dem ersten Durchgang der Aktion des BUMB massive Kritik geübt. Das betrifft letztendlich insbesondere die im Auftrag des BMUB als „Bauernregeln” gefertigten, insbesondere agrarfachlich reichlich mißlungenen und vorurteilsfördernden Werke (siehe Grafiken in Kritik wie o.g.) der Berliner Agentur Tinkerbelle. Aber andererseits muß gelten „Nur Meckern gilt nicht”!

Daher werden hiermit die Ideen des Uz. als Beitrag für den nun aktuellen Diskurs online gestellt. Sie bauen auf dem Grundsatz auf, die positiven Anforderungen an gute landwirtschaftliche Praxis darzustellen. So sollen Betrachter und Betrachterinnen dazu angeregt werden, vor allem dann nachzufragen, wenn ihnen diese Praxis nicht gegeben erscheint.

Ergänzungen und Kommentare werden sukzessive angefügt (Historie s.u.).



* * * * *


Alternativen zu den Grafiken der Agentur Tinkerbelle

Tilman Kluge


Diese Seite ist in deutscher Sprache (alte Rechtschreibung) verfasst



1 (s. a. 2)


 Bei einem Süßkirschenbaum ist eine Bestäubung mit eigenem bzw. sortengleichem Pollen (Selbstbestäubung) ausgeschlossen. Diese Selbststerilität ist genetisch programmiert. Der Baum ist also auf Pollen genetisch nicht identischer anderer Kirschbäume angewiesen, um Früchte bilden zu können (vgl. auch FAW 2003). Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen (z.B. Sorte „Sweetheart”). Die Bestäubung erfolgt in der Regel durch Insekten, v.a. durch Bienen.

Bild Q.: Hof Erbenheim

2 (s. a. 1)

 Erläuterungen siehe Poster 1

Bild Q.: Hof Erbenheim

3

 Generell gilt für Getreide, auch und v. a. für Gerste, daß es bei zuviel Stickstoffdüngung vom Wind leicht umgeweht wird, also „ins Lager geht”. Andererseits dient eine gezielte Stickstoffdüngung der Steigerung des Eiweißanteils (12 bis 15 %) des Erntegutes. Anders ist das bei der Braugerste (in der Regel eine Sommergerste). Eine brauchbare Bierqualität kann mit Malz aus Gerste, die einen zu hohen Eiweißanteil (gut sind 9,5 bis 11,5 %) aufweist, nicht problemfrei, wenn überhaupt, erreicht werden. Geeignete Sorten kombinieren hohe Erträge mit guter Malzfähigkeit. Ein „Zuviel” an Eiweiß führt dazu, daß in manchen Jahren große Teile der Ernte, z. B. 2011 48 %, nicht als Braugerste akzeptiert werden. Trotz der Möglichkeit der Verfütterung bedeutet das für den Bauern eine finanzielle Einbuße. Weiteres auch in Poster 7

4

 Bahnfahren, z.B. mit der DB AG, ist ein idealer Weg, die Vielfalt einer Kulturlandschaft kennenzulernen.

5

 Vor allem Ackerland ist durch die Ablösung und den Abtransport von Bodenteilchen an der Bodenoberfläche (Erosion) durch Wasser und Wind gefährdet. Erosion durch Wasser entsteht, wenn durch Starkregen die Bodenkrümel zerschlagen werden und nachfolgend durch das hangabwärts fließende Wasser der Boden von der Fläche abgespült wird. Deshalb sind ungeschützte, landwirtschaftlich genutzte Böden in Hanglagen besonders durch Bodenerosion gefährdet. Die gute landwirtschaftliche Praxis verhindert Bodenerosion. Vor allem erosionsgefährdeter Boden soll möglichst nicht für Regen und Wind offenliegen, sondern mit organischer Masse bedeckt sein. Hecken (vgl. auch Poster 8 und 9) tragen zur Vermeidung von Winderosion bei, vgl. auch § 17 Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG.

6

 Siehe Erläuterungen zu Poster 5. Gleichzeitig ginge, weil Boden Betriebskapital ist, bei Bodenerosion genau dieses Betriebskapital „den Bach ’runter”.

7

 Als Braugerste wird aufgrund ihres im Vergleich zur in der Regel sechszeiligen Wintergerste höheren Kornvolumens in der Regel zweizeilige Sommergerste angebaut. Weitere Erläuterungen bietet die Braugerstengemeinschaft e. V. (2017), vgl. auch Poster 3

8

 Siehe Hinweise der SG Tostedt/Nds. (AK Naturschutz 2002)

9

 Erläuterungen siehe Poster 8

10

 Seit Jahrhunderten ist unsere Landschaft eine Kulturlandschaft, die auch maßgeblich von Forst und Landwirtschaft gestaltet wurde und wird. Eine agrarstrukturelle Prägung der Landschaft nach Maßgabe der guten fachlichen Praxis unterliegt vernünftigen ökologisch und ökonomisch fachlichen Gründen. Die Nutzung der Landschaft zur Errichtung technisch baulicher Elemente unterliegt besonderen Bestimmungen vor allem aus dem Baurecht (§ 35 BauGB) und dem Naturschutzrecht (§ 13 ff. BNatSchG) und dies insbesondere dann, wenn angesichts des Gebotes, außenbereichsschonend und flächensparend zu bauen, die Baulichkeiten die Landschaft zu überformen drohen (z.B. Windkraftanlagen).

Bild Q.: Rainer Kleinedowe

11

 Das Bundesnaturschutzgesetz enthält in (§ 59) den allgemeinen Grundsatz, daß allen das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung gestattet ist. Es regelt weiter, daß das Betreten der freien Landschaft auf eigene Gefahr erfolgt (dto. § 60). Das bedeutet, daß den Landwirten durch die Betretungsbefugnis keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten obliegen. Insbesondere besteht keine Haftung für typische, sich aus der Natur oder (nach Maßgabe der Rechtsprechung, z. B. OLG Koblenz 2003 u. v. m.) aus einer schwierigen Wegequalität ergebende Gefahren. Die Länder können andere Fortbewegungsarten dem Betreten gleichstellen, was überall für das Reiten und (außer in Hessen) auch für das Radfahren jew. auf Wegen erfolgt ist.

12

 Zum 1. April 2015 schaffte die EU die Milchquote ab. Seit 1984 war die Milchproduktion in Europa durch Quoten geregelt. Überschritt ein Landwirt die Produktion der zugeteilten Milchmenge, mußte er Überschußabgaben zahlen. Das europaweite Quotensystem sollte der Entstehung von Milchüberschüssen vorbeugen und so die Einnahmen der Bauern stabilisieren. Eine Überproduktion von Milch verhinderte das System jedoch nicht. Seit dem 1. April 2015 soll der angebots- und nachfrageabhängige Weltmarkt die Milchproduktion regulieren. Damit erhielten die Milcherzeuger die Verantwortung zurück, die erzeugte Rohmilchmenge selbst zu bestimmen. Wenn sich die Milchwirtschaft dieser Verantwortung auch stellen muß, so können dennoch Landwirte mit ihrem Bestand an Milchvieh nicht so flexibel auf den Markt reagieren wie z.B. ein Unternehmer mit zwischenlagerfähiger Ware oder in kritischen Zeiten z.B. mit Kurzarbeit. Daher hat sich ihr unternehmerisches Risiko erheblich erhöht. Eine dementgegen gesicherte Existenz von Landwirten liegt aber im öffentlichen Interesse, wobei „Nebeneffkte” wie Grünlandbewirtschaftung und -pflege sowohl als ökologische Wertsicherung als auch als betriebliche Aufgabe zu berücksichtigen sind. Die berechtigten gesellschaftlichen Erwartungen an das Tierwohl und die Einhaltung von Umweltstandards auch bei der Milcherzeugung erfordern eine angemessene Honorierung durch Verbraucher, Handel und Molkereiindustrie. Daher sollte die Öffentlichkeit flankierend dazu beitragen müssen, daß betriebswirtschaftlich zuträgliche Mindesteinkommen im Sektor Milchviehhaltung nicht unterschritten werden. Auch in diesem Sinne siehe zum Milchmarkt incl. Preispolitik Milchbericht 2017.

13

 So idyllisch dieser vernebelte (aus der Bahn, vgl. Poster 4, fotografierte) Herbstmorgen ist, so sehr ist diese Poster-Serie ganz im Gegenteil auf inhaltliche und, soweit dahingehend ein Unterschied gesehen werden sollte, politische Transparenz hin ausgelegt.

14

 Wenn unbedingt hohe Kosten in Agrochemikalien investiert werden müssen, gibt es für den entsprechenden Zweck der Anwendung spezielle Mittel. Daher ist es völlig unnötig, Nützlinge mit zu „erwischen”. Es gibt umsomehr keinen Grund, solche Mittel grundsätzlich abzulehnen. Der Einzelfall (z.B. das Herbizid Glyphosat) fordert jedoch durchaus berechtigterweise zur Kritik heraus. Auch wenn manche verbandliche Kritik (z.B. BUND 2017) mit Vorsicht zur Kenntnis zu nehmen ist, gilt dies erst recht für Mitteilungen aus der Politik (CDU 2017), mit der Bewertung eines Mittels (Glyphosat) durch das BVL sei absolut sichergestellt, dass kein gesundheitlicher Schaden entstehen könne. Denn eine absolute Risikofreiheit gibt es nicht. All dies ist kein Grund gegen Agrochemikalien (Pestizide), jedoch ein Grund mehr, die Notwendigkeit deren Einsatzes sehr genau zu erwägen. Weitere Erläuterungen auch zu Poster 16.

15

 Biotreibstoff aus Raps, sei es Rapsöl oder Rapsmethylester, mag zwar ganz „öko” sein, denn er ersetzt z.B. knappe Ressourcen (fossile Treibstoffe) und ist auf CO₂-Neutralität ausgerichtet. Aber eine gezielt steuernde Düngung des Rapses mit Mineraldünger wird in der Regel immer geboten sein. Allerdings sind ohnehin beide, der besagte Treibstoff wie auch der Dünger, „Chemie”, wobei das „öko” letztendlich nicht immer ganz so vorzüglich ist, wie oft beschrieben und politisch gewünscht und die „Chemie” bei korrekter Handhabung nicht so unnatürlich ist, wie es ihr politisch gerne unterstellt wird. Sinn macht es jedenfalls, daß Raps erfolgreich mit v. a. den Zielen gezüchtet wird, Dünger effektiv umzusetzen, auf Trockenheit möglichst tolerant zu reagieren und Resistenz gegenüber möglichst vielen Krankheiten (z.B. Stengelfäule) aufzuweisen (vgl. auch HORN 2009, zu Raps-Treibstoff gibt es Info bei UFOP).

Bild Q.:
Höchster Kreisblatt

16

 Die Fahrspuren werden bereits bei der Aussaat durch eine entsprechende Einstellung der Sämaschine angelegt. Das Ausbringen von Agrochemikalien muß dann so erfolgen, daß genau die für die zu behandelnden Pflanzen und das jew. Behandlungsziel richtige Menge appliziert wird. Die Menge ergibt sich aus den Gebrauchsanweisungen für die jew. Agrochemikalie (für Zweifelsfälle gibt es Pflanzenschutzberater) und der Größe des jew. Ackers. Die Flächengröße ist dem Bauern bekannt. Sie wird also nicht, anders, als es das zuständige Bundesministerium  - kaum zu glauben, aber amtlich -  Kindern weismachen will (BMEL 2017), per Navi ermittelt. Zur guten landwirtschaftlichen Praxis gehört nicht zuletzt auch, selbst, wenn es nicht das Pflanzenschutzgesetz gäbe, daß eine Abdrift von Agrochemikalien auf benachbarte Flächen oder z. B. eine Kontamination von Gewässern (v. a. auch des Grundwassers) strikt vermieden wird. Vgl. auch Erläuterungen zu Poster 14.

17 (s.a. 22, 27)

 Als Untersaat bezeichnet man die Saat gezielt ausgewählter weiterer Pflanzen in den Bestand einer Hauptfrucht, also z.B. Klee in einem Maisbestand oder Lupine in Kartoffeln. Wichtig bleibt, daß die Untersaat nicht zur Konkurrenz zur Hauptfrucht wird (v.a. Wasserbedarf) und daß die Hauptfrucht technisch einwandfrei geerntet werden kann. Manche Untersaaten können geerntet werden (Wiese unter Obstbäumen - Streuobstwiese als Etagenkultur), andere werden später als Gründüngung in den Boden eingearbeitet. Im Weinbau dient eine Untersaat dem Schutz des Bodens, vor allem zur Erosionsverhinderung in hängigen Lagen, und der Förderung des Bodengare (RHEINLAND PFALZ 2012). Wichtig ist, daß die Untersaat nicht in die Weinreben hineinwächst. Geeignet sind z.B. Mischungen aus Deutschem Weidelgras, Futtermalve, und Wiesenrispe. Weitere Erläuterungen siehe Poster 5

Bild Q.: Esporão

18 (s.a. 21)

   
 Zweifellos hätte die Biene auch ohne Blüten auf einer Wiese noch anderweitige Stellen, aus denen Nektar zu saugen wäre. Aber wie wäre einer Biene  - rein theoretisch -  zumute, die weiß, daß es mit Blumen auf einer Wiese nicht nur mehr ökologische Vielfalt, sondern auch ein noch vielfältigeres Honig-Angebot für die Imker-Kundschaft gäbe.
19, s.a. 36, 20

   
 Auch politische Parteien, auf deren naturwissenschaftliche Kompetenz sich die Wähler eigentlich verlassen können sollten, verbreiten naturwissenschaftlichen Unsinn, z.B. „durch aktive Mitarbeit die ökologisch wichtigen Projekte ‚genfreie Region Geislingen’” zu unterstützen (GRÜNE 2009). Eine Bundestagsabgeordnete (PAUS 2016) beklagt, für die Umstellung eines Bauernhofes auf „bio” habe es nicht „genug garantiert genfreies Futtermittel” gegeben. Und von der Seite Brasiliens sei „wenig Unterstützung für genfreie Sojaproduktion zu erwarten.” Eine Kreistagsfraktion lobt die Verhältnisse auf einem Bauernhof in ihrem Landkreis. „Die Hühner werden mit hofeigenem Getreide gefüttert, welches genfrei erzeugt (...) wird.” (CDU 2014, zu Soja HINZ 2017). Daher erscheint es sinnvoll, darauf hinzuweisen, daß es weder genfreie Pflanzen noch genfreie Tiere noch genfreie Nahrung (bis auf reinen Zucker, reines Kochsalz etc.) gibt. Vielmehr haben Pflanzen, Tiere, andere Organismen und meistenteils Nahrung immer Gene, ob sie nun gentechnisch bearbeitet sind oder nicht. Wer meint, das wisse doch jeder, irrt.
20

   
 Was für Poster 19 gilt, gilt analog für die Landwirtschaft insgesamt, vorneweg für Bauern und Bäuerin. Beide gäbe es weder ohne Gene noch im Falle einer politisch gerne geforderten „Dekarbonisierung der Weltwirtschaft in diesem Jahrhundert” (MERKEL 2015, vgl. auch HENDRICKS 2017).
21 (s.a. 18)

   
 Erläuterungen siehe Poster 19
22 (s.a. 17)

   
 Erläuterungen siehe Poster 17, 5 und 6
23 (s. a. 25)

   
 Raps (Brassica napus) ist eine Hybride, die aus einer natürliche Spontankreuzung (Bastardisierung) von Rübsen (Brassica rapa) und Gemüsekohl (Brassica oleracea) hervorgegangen ist. Dieser Hinweis ist aufgrund der gängigen politischen Diskussionen über Pflanzenzüchtung von Bedeutung. Kritiker von Gentechnik könnten durchaus meinen, Öl aus ggf. im Labor aus Gemüsekohl und Rübsen entwickeltem Raps sei, weil dieser gentechnisch hergestellt sei, als Speiseöl abzulehnen. Fragen bleiben offen, wie man dann zur Verwendung solchen Rapses als Treibstoff stünde. Und wenn auf diese Weise eine Steckrübe hergestellt würde (auch Steckrüben sind biologisch Raps), wie ist es dann mit ihrer Tauglichkeit für den Kochtopf? Sollten die Bestimmungen über genetisch veränderte Organismen (GVO, GMO), vgl. dto. die EU-Richtlinie, auch für Produkte gelten, deren Entstehung im Labor eine Analogie zur Natur, aufweist? Diese ist zwar beim Raps nicht die Regel, aber doch (s.o.) möglich.

Bild Q.: UFOP
24

   
 Weißklee (Trifolium repens) benötigt Insekten zum Bestäuben der Blüten, kann sich also nicht (wie z.B. Raps) auf einen gewissen Windbestäubungsanteil verlassen. Der Bestäubungsmechanismus kann nur von Apoiden (bienenartige Insekten) wie der Honigbiene ausgelöst werden. Selbstbestäubung kommt beim Weißklee so gut wie nicht vor. Da die Weißkleepflanze zwar nicht so frostempfindlich ist wie z. B. Rotklee, ist die Bestäubung und damit Samenbildung aber dennoch vor allem im Falle von Kahlfrösten hilfreich, weil sich der Weißkleebestand so auch durch Selbstaussaat erhält.
25 (s. a. 23)

   
 Erläuterungen siehe Poster 23, erinnerlich sei hierbei die Raps-Unterart „Steckrübe” (Rezepte)

Bild Q.: BMEL
26 (s.a. 28)

   
 Die Abbildung (nicht der Text) ist dem Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung” des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik beim BMEL (2015) entnommen. Die hiesige Erläuterung zu diesem Poster beschränkt sich neben dem Hinweis auf das v. g. Gutachten auf die Feststellung, daß seitens Politik und berufsständiger Verbände ein Konsens zu bestärken ist, daß tiergerechte Haltung nicht nur den Tieren, sondern allfällig auch dem betrieblichen Erfolg eines Bauern zu dienen hat.

Bild Q.: BMEL
27 (s.a. 17, 22)

   
 Erläuterungen siehe Poster 17. Darüber hinaus unterliegt Grünlandumbruch in erosionsgefährdeten Gebieten besonderen Genehmigungsvoraussetzungen.
28 (s.a. 26)

   
 Je größer die genetische Vielfalt der Nutztiere ist, umso vielfältiger sind die Möglichkeiten, vielfältige, für den Nahrungsgenuß attraktive und hochwertige Angebote der Landwirtschaft bereitzustellen.
29

   
 „Bäuerliche Landwirtschaft” ist ein agrarsoziologischer und agrarpolitischer Begriff. Er, v.a. der bäuerliche Familienbetrieb, wird oft als Gegenmodell zu sog. „Agrarfabriken” beschrieben, die meistens vergleichsweise weniger Einflüsse auf die ländliche Agrar- und Sozialstruktur einschließlich positiver Wirkungen auf Agrarökosysteme aufweisen. Als Gegensatz zur relativen Anonymität der Produktion in sog. „Agrarfabriken” kann Bäuerliche Landwirtschaft regelmäßig produktionsnahe Transparenz für ihre Kundschaft herstellen. Diese Möglicheit ist noch nicht hinreichend ausgeschöpft. In der Werbung von Supermärkten (z.B. REWE 2017) wird in zunehmendem Maße „Frische und Qualität von Erzeugern und Herstellern aus Ihrer Region” angepriesen.
Zöge man die CO₂-Bilanz heran, müßte eine rein regionale Orientierung des Warenangebotes eventuell relativiert werden (vgl. HARDTERT 2008).
Hinweis: „Bäuerliche Landwirtschaft” wird hier als Eigenbegriff mit großem „B” geschrieben.
30 (s.a. 26, 28)

   
 Siehe Poster 26.

Bild Q.: Hohenloher Freilandmuseum
31 (s.a. 10)

   
 Kein Bauer wirtschaftet wie der andere. Dies spiegelt das breite Spektrum an „Know How” der Nutzer einer Landschaft wider, die in jederlei Hinsicht (Böden, Grundwasserspiegel,.....) ebenfalls alles andere als monoton ist.

32

   
 Spitzentechnik in der Landwirtschaft (der Mähdrescher CLAAS Lexion 570 kostet ca. 150.000 €) wäre ohne das Fachwissen und ohne das handwerkliche Können ihrer Nutzer trotz zahlreicher unterstützender Einrichtungen (Kontrollelektronik etc.) unwirtschaftlich angelegtes, schlechtestenfalls totes, Kapital.

33

   
 Ein zeitgemäßer Stall kann, auch weil er gut durchlüftet ist, zwar Quelle von „Landluft” sein, aber er stinkt nicht. Zu Stallgeruch vgl. auch BVerwG v. 27. Juni 2017 - 4 C 3.16, zu Solarpanelen OLG Düsseldorf v. 02.8.2017 - I-9 U 35/17. Wer einfühlsam ist, kann z.B. aus einem Stall „herauslesen” und -hören, mit welchen Tierarten er besetzt ist und viel von dem, was in diesem Stall gerade geschieht. Genauso offenbaren ländlicher Raum respektive Kulturlandschaften beim genaueren Hinschauen viele Aspekte ihrer ganz speziellen Geschichte.

34

 
 Tatsächlich müssen nicht nur die wie auch immer zu bewertenden Emissionen, sondern es muß auch die Bindung von sog. „Klimagasen” (z.B. CO₂) berücksichtigt werden. Daß der Grad der CO₂-Sequestrierung im eigenen Betrieb dabei variiert, ist naheliegend. Siehe dazu auch BAUMGARTNER 2014. Wenn auch noch so viele Studien zu dem Ergebnis kommen mögen, die Kuh sei „klimaschädlich”, wird dabei doch regelmäßig die Kuh von vornherein unter der Voraussetzung an den Pranger gestellt, v.a. Methan (CH₄) sei generell ein „Klimakiller”.
Das Beweiden fördert Wachstum der insoweit mit Solarenergie und CO₂ gepowerten Weidevegetation. Dies ist das Gegenteil eines nackten Bodens ohne Schutz durch eine „Gründecke” und durch Hecken, die den Weidetieren zudem Schatten spenden. Mit dem gezielten Einsatz von Weidesaatmischungen und der Umsetzung geeigneter Beweidungskonzepte können auch viele erodierte Böden wieder revitalisiert werden! Die Leistung der Bauern durch die Grünflächenbewirtschaftung muß weit mehr Anerkennung finden, als es bisher der Fall ist.

35 (im Zusammenhang s.a. 27)

   
  Nitrat , z.B. Kaliumnitrat/Kaliumsalpeter, ist eine Stickstoffverbindung. Stickstoff ist einerseits einer der essentiellen Pflanzennährstoffe. Stickstoff als für die Pflanzen leicht verfügbare Verbindung Nitrat wird andererseits aber im Boden in der Regel miserabel, in Sandböden z.B. gar nicht, gespeichert (sorbiert). Nitrat, das nicht von den Pflanzen und Bodenorganismen verwertet wird, geht also verloren. Damit wird nicht nur Geld vergeudet, sondern auch das Grundwasser gefährdet. Solche Nitratverluste führen folgerichtig fast ausnahmslos zu Schäigungen betroffener Ökosysteme, zu denen, was oft vergessen wird, ohne „Wenn und Aber” auch der Mensch gehört. Deshalb muß Nitratdüngung genau am Stickstoffbedarf der Pflanzen abgestimmt, eventuell auch in mehreren Phasen, erfolgen. Den Stickstoff aus der Luft können nur bestimmte Pflanzen verwerten, z.B. Hülsenfrüchtler (Leguminosen), zu denen u.a. Klee oder Bohnen gehören.

Info z. mineralischen Stickstoffdüngung z. B. K&S 2012,
Info z. organischen Stickstoffdüngung (u.v.m.) z. B. Rheinland Pfalz 2016

36 (im Zusammenhang s.a. 19, 20)

   
  Zu Gentechnik siehe TRANSGEN.DE. Informationen über Gentechnik werden umso erforderlicher, je mehr Gentechnik zum einen verherrlicht oder aber zum anderen stigmatisiert wird. Letzteres geschah durch die Aufnahme des folgenden Textes in den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD („GroKo”) „(Z.472) Bundesweites Gentechnikanbau-Verbot. (Z.39712) Ein Gentechnikanbau-Verbot werden wir bundesweit einheitlich regeln (Opt-Out-Richtlinie der EU). Im Anschluss an die noch ausstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den neuen molekularbiologischen Züchtungstechnologien werden wir auf europäischer oder gegebenenfalls nationaler Ebene Regelungen vornehmen, die das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit gewährleisten.” Schon der erste Satz beschränkt weiteres politisches Handeln auf Verbote anstatt im notwendigen Maße differenzierte Regelungen anzustreben. Denn man kann mit GenTech Nutzen oder auch Schaden (den man nachweislich z.T. auch durch sog. konventionelle Zuchtverfahren anrichten kann) hervorrufen.











Tilman Kluge, Steinhohlstraße 11a, D 61352 Bad Homburg v.d.H (Ober Erlenbach) 15.3.2018

Weitere Ideen bitte an fortschritt@bauern-in-deutschland.info

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Histo

Historie Poster: (1,2,3) 07.6.2017, (4) 29.5.2017, (5,6) 28.5.2017, (7) 29.5.2017, (8,9,10,11,12,13,14,15,16) 28.5.2017, (17) 11.4.2017, (18) 25.6.2017, (19,20) 13.7.2017, (21,22) 17.7.2017, (23,24) 18.7.2017, (25) 20.7.2017, (26) 21.7.2017, (5,6) 22.7.2017, (27) 22.7.2017, (28) 29.7.2017, (29) 30.7.2017, (30) 10.8.2017, (31,32) 23.8.2017, (33) 25.8.2017, (34) 26.8.2017, (35) 30.9.2017, (36) 15.3.2018
Historie Kommentare: (19,24) 18.7.2017, (3,16,20,22) 19.7.2017, (1,2,4,5,6,7,8,9,11,14,23,25) 20.7.2017, (10,12,13,15,19,21,26) 21.7.2017, (27) 22.7.2017, (20) 27.7.2017, (28) 29.7.2017, (29) 30.7.2017, (29) 31.7.2017, (30) 10.8.2017, (31,32) 23.8.2017, (33) 25.8.2017, (34) 26.8.2017, (35) 30.9.2017, (35) 01.10.2017, (36) 15.3.2018
Erg. Text 19.12.2017







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